Wir haben uns Schwerpunktmäßig auf einige wenige ausgesuchte Rechtsgebiete spezialisiert. Die individuelle Beratung steht bei uns im Vordergrund.
Wir erarbeiteten mit Ihnen gemeinsam Lösungen für den Einzelfall die exakt auf Ihren Bedarf ausgerichtet sind. Dabei denken wir juristisch und strategisch.
Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

MaklerrechtVertragsrecht und Gesellschaftsrecht


Wir beraten Sie umfassend und gestalten mit Ihnen den Start Ihres neuen Unternehmens. Dies umfasst insbesondere:

  • Gründung des Unternehmens.

  • Rechts- und abmahnsicherer Online-Auftritt.

  • Ausarbeitung von Verträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

  • Umwandlung bestehender Unternehmen (z. B. Änderung der Gesellschaftsform, Verschmelzung).


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UrheberrechtUrheberrecht und gewerblicher Rechtsschutz


Haben Sie eine Abmahnung erhalten?

  • Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung der Bildrechte beispielsweise von 'Getty Images'.

  • Abwehr von Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung.

  • Beratung bei und Überprüfung von Unterlassungserklärungen.

  • Abwehr von Abmahnungen durch beispielsweise 'Waldorf Frommer' aufgrund sogenannten Filesharings.

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ArbeitsrechtArbeitsrecht


Haben Sie eine Kündigung erhalten? Bleiben Sie nicht untätig. Sie müssen innerhalb von 3 Wochen reagieren, sonst können Sie sich gegen die Kündigung nicht mehr wehren.

  • Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers gegen Arbeitgeberkündigung.

  • Aufhebungs- und Abwicklungsverträge.

  • Klärung von Abfindungsmöglichkeiten.


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GewerbemietrechtMiet- und WEG-Recht, Immobilienrecht


Fachanwaltliche Beratung rund um die Immobilie.

  • Gestaltung von Gewerbe- und Wohnraummietverträgen wie auch Mietaufhebungsverträgen.

  • Kündigungen und sich anschließende Gerichtsverfahren (z.B. Räumungsklagen).

  • Beratung und Überprüfung von Immobilienkaufverträgen.


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ErbrechtErbrecht


Erben und Vererben

  • Erstellung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen.

  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten, insbesondere Immobilien: vorweggenommene Erbfolge.

  • Geltendmachung von Ansprüchen im Erbfall (z.B. Erbauseinandersetzung) oder bei Ausschluß von der Erbfolge (Pflichtteilsrecht)


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